Sprungpolster SP16

Das Sprungpolster wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen eingesetzt. Die gebräuchlichste Form in Deutschland ist das Sprungpolster 16, geeignet für Sprunghöhen bis 16 m, was etwa dem vierten bis fünften Obergeschoss eines Wohngebäudes entspricht. Das SP 16 ist im aufgeblasenen Zustand je 3,50 m lang und breit sowie etwa 1,70 m hoch. Es wiegt einsatzbereit ca. 55 kg. Die benötigte Aufstellfläche beträgt rund 3,80 × 3,80 m. Das Sprungpolster kann durch zwei Personen bedient werden; im Vergleich dazu werden beim Einsatz eines Sprungtuchs sechzehn, beim Sprungtuch mit Unterstützung sechs Feuerwehrangehörige als Haltemannschaft benötigt, weshalb insbesondere Sprungtücher heute kaum mehr verwendet werden. Das Sprungpolster besteht aus einem aufblasbaren Schlauchgerüst mit speziellen Planen, das mit Hilfe einer Druckluftflasche innerhalb von rund 90 Sekunden einsatzbereit gemacht wird. Dazu werden lediglich die Hülle und danach die Druckluftflasche geöffnet. Das Sprungpolster entrollt sich selbsttätig und richtet sich auf.

Die Feuerwehr Lennestadt verfügt über ein Sprungpolster, welches auf der Drehleiter der Löscheinheit Meggen verlastet ist.

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Betriebsbereites SP16 bei einer Übung