Der Sprechfunkerlehrgang kann nach erfolgreich abgeschlossenem Truppmann Teil 1 Ausbildung belegt werden. Er beinhaltet die wesentlichen Merkmale zur Übermittlung von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst (BOS-Sprechfunk).
Die Ausbildung umfasst:
Die Ausbildung umfasst 16 Stunden und wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen.
Quelle: FwDV 2 Stand 1/2012